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Kindesunterhalt

Der Begriff Kindesunterhalt beschreibt die Verpflichtung der Eltern, sich um das Wohlergehen und die Erziehung der Kinder zu kümmern. Diese Pflicht gilt nicht nur dann, wenn das Kind noch minderjährig oder unmündig ist, sondern auch wenn es bereits die Volljährigkit erreicht hat und sich in Ausbildung oder Studium befindet oder auch bei Einkommensschwäche. Des Weiteren gilt die Pflicht auch, wenn das Kind nicht mehr im gemeinsamen Haushalt wohnt.

 
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