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Zeugenschutz Chemnitz

Strafrecht Chemnitz

Strafanzeige, Zeugenschutz, Schadensersatz

Das Strafrecht umfasst die Rechtsnormen eines Landes, die bestimmte Handlungen verbieten und bei jeglicher Zuwiderhandlung als Folge eine Strafe verknüpfen.

Ziel des Strafrechtes ist insbesondere der Schutz von Leben und Eigentum sowie Sicherheit des Staates und der Grundwerte des Gemeinschaftslebens.

Wir beraten Sie ausführlich über alle Details im Strafrecht.

Strafrecht Chemnitz - Strafanzeigen & Ermittlungsverfahren

In Ihrer Vertretung als Angeklagter ist es unsere Aufgabe, Ihre Interessen wahrzunehmen und dabei alle Umstände darzulegen, die zu Ihrer Entlastung beitragen. Bleiben Zweifel an der Schuld des Angeklagten, ist er frei zusprechen. Das Gericht muss nämlich von der Schuld des Angeklagten voll überzeugt sein. Daher ist es von großer Wichtigkeit, dass uns unsere Mandanten im Zuge eines strafrechtlichen Verfahrens alle relevanten Informationen mitteilen.

Auf der anderen Seite befassen wir uns aber auch mit den Betroffenen einer Straftat. Auf der Grundlage der Bestimmungen des Strafrechts beraten wir auch die Opfer, helfen ihnen bei der Stellung von Strafanzeigen und begleiten Ermittlungsverfahren gegen die Täter. So können wir auch Durchsuchungen und Verhaftungen in die Wege leiten.

Geltendmachung von Schadensersatz im Strafrecht

Immer wieder gibt es auch Fälle, in denen Zeugen einer Straftat vom Täter oder einem Mittäter eingeschüchtert oder bedroht werden. Hier leisten wir Zeugenbeistand und beantragen Zeugenschutzmaßnahmen, damit gegebenenfalls wichtige Aussagen eines Zeugen dennoch vor Gericht kommen.

Außerdem helfen wir bei der gerichtlichen bzw. außergerichtlichen Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und melden Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz an.

 
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